Viele Touristen erkundigen sich vor Ihrem Urlaub darüber, ob es bestimmte Einreisebestimmungen für die Kanaren gibt. Zudem herrscht viel Unsicherheit darüber, ob man für die Kanaren ein separates Visum zur Einreise benötigt. Da die Kanarischen Inseln – und somit natürlich auch unsere kleine Insel La Gomera – politisch gesehen zu Spanien gehören, gelten keine besonderen Bestimmungen für EU-Bürger. Für alle sieben Kanarischen Insel - Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, El Hierro und La Gomera - gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Es wird also kein Unterschied darüber gemacht, ob Sie nach Teneriffa, Gran Canaria oder auch La Gomera einreisen möchten. Ein zusätzliches Visum wird für Ihre Einreise auf die Kanaren also auch nicht benötigt. Außer wenn Sie länger als drei Monate in Spanien bleiben möchten, dann benötigen Sie eine sogenannte N.I.E. Nummer. Schweizer Bürger benötigen allerdings ein gesondertes Visum für Spanien, wenn sich diese länger als drei Monate auf den Kanaren aufhalten möchten. Zudem sollten Sie einige grundsätzliche Dinge bezüglich Ihrer geplanten Einreise auf die Kanaren beachten.
Die Kanaren Einreise ist für deutsche Staatsbürger an einige Bedingungen geknüpft, welche allerdings auch für alle anderen Europäer gelten. Für Ihre Einreise auf den Kanaren benötigen Deutsche, Schweizer und österreichische Staatsbürger einen gültigen Personalausweis oder einen aktuellen Reisepass. Alle Reisedokumente, außer dem vorläufigen Personalausweis, dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Kinder benötigen lediglich einen Kinderreisepass zur Einreise. Minderjährige Kinder, sollten diese alleine reisen, benötigen die schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten oder die des gesetzlichen Vertreters um auf die Kanaren einreisen zu dürfen. Erwachsene können auch mit einem vorläufigen Reisepass oder einem vorläufigen Personalausweis auf die Kanaren reisen, dieser muss allerdings noch gültig sein.
Wer länger als drei Monate auf den Kanaren bleiben möchte, der muss sich in das allgemeine Ausländerregister eintragen lassen. Dies geschieht in der Regel am Rathaus der dafür zuständigen Gemeinde und hierfür benötigen Sie ebenfalls Ihren gültigen Personalausweis oder einen Reisepass. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre eigene Identifikationsnummer, hier N.I.E. genannt, welche Sie eindeutig einer Gemeinde zuordnet. N I E ist die Abkürzung für „Número de Identidad de Extranjero „und bedeutet nichts anderes, als „Identifikationsnummer für Ausländer“. Die N.I.E. ist unbegrenzt gültig, nicht übertragbar und diese gilt gleichzeitig auch als Ihre persönliche Steuernummer in Spanien, mit welcher Sie das Spanische Finanzamt identifizieren kann. Ohne eine gültige N.I.E. Nummer dürfen Ausländer in Spanien keine rechtsgültigen Geschäfte machen (Immobilien erwerben oder vermieten, Verträge abschließen usw.), nicht studieren gehen, keine Sozialleistungen beantragen, kein Bankkonto eröffnen, nicht wählen gehen und auch nicht arbeiten gehen. Die N.I.E. Nummer ist für Ausländer also die Basis, um in Spanien rechtskräftige Geschäfte tätigen zu können.
Schweizer Bürger benötigen jedoch ein zusätzliches Visum, wenn diese sich länger als 90 Tage in Spanien oder auf den Kanaren aufhalten möchten.
Gleiches gilt übrigens, wenn Sie als Deutscher Bundesbürger länger als drei Monate auf den Kanaren arbeiten gehen möchten. Auch in diesem Fall benötigen Sie eine eigene Identifikationsnummer. Schweizer Bürger benötigen, wie schon oben erwähnt, ein Visum für Spanien, wenn sie sich länger als 90 Tage auf den Kanaren aufhalten möchten.
Zudem sind Sie verpflichtet, sich beim spanischen Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes anzumelden (Empadronamiento). In kleineren Gemeinden kann man sich im Rathaus (Ayuntamiento) der jeweiligen Gemeinde relativ unkompliziert anmelden.
Einige Anwaltskanzleien in Spanien haben sich mittlerweile darauf spezialisiert, dass sie Ausländern relativ unkompliziert die spanische Steuernummer beantragen. Dieser Service ist zwar nicht ganz billig, aber so können Sie sicher sein, dass Sie Ihre Steuernummer schnellstmöglich erhalten und Sie ersparen sich damit viele Behördengänge. Sie können bei den meisten darauf spezialisierten Anwälten die N.I.E. Nummer für Spanien und/oder die Kanaren teilweise auch online beantragen.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die N.I.E. auch direkt über ein spanisches Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Dies muss allerdings persönlich geschehen.
Weiterführende und detailliertere Informationen über die N.I.E. Nummer und der erforderlichen Meldebescheinigung finden Sie in dem PDF-Merkblatt der Deutschen Vertretung in Spanien.
Der Klassiker: Kurz vor der Abreise verlieren Sie Ihren aktuellen Reisepass und Sie haben Panik, dass Sie die Kanarischen Inseln nicht mehr problemlos verlassen dürfen? Angenehm ist diese Situation natürlich nicht, aber es ist auch kein Grund zur Panik! Als erstes müssen Sie Ihren Ausweis bei der ortsansässigen Polizei / Guardia Civil als gestohlen oder verloren gegangen melden und eine polizeiliche Verlustanzeige stellen. Sie erhalten direkt eine schriftliche Bescheinigung und mit dieser können Sie im besten Fall auch ohne gültige Ausweisdokumente die Kanaren verlassen und in Deutschland wieder einreisen. Das müssen Sie allerdings im Vorfeld mit Ihrer Fluggesellschaft abklären, die Servicenummern der gängigsten Airlines finden Sie etwas weiter unten.
Es ist ebenfalls möglich, dass Sie Ihre Anzeige telefonisch bei der Policia Nacional aufgeben. Dort stehen Ihnen bei Bedarf auch deutschsprachige Mitarbeiter zur Verfügung. Die Anzeige über Ihre gestohlenen oder verloren gegangenen Ausweisdokumente können Sie unter +34 902 102 112 aufgeben. Falls Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion haben empfiehlt es sich, dass Sie diese Funktion auch umgehend sperren lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer: +49 116 116 (persönliches Sperrkennwort bereithalten!).
Gleiches Gilt für den Verlust Ihrer Kredit- oder Ec-Karte. Auch diese sollten Sie unbedingt sperren lassen. Falls Sie auf Grund des Verlustes oder des Diebstals Ihrer Geldkarten Probleme mit der Bargeldbeschaffung haben sollten, so fragen Sie Ihre Bank nach einer sogenannten „Emergency Cash Überweisung“. Diesen Service bieten die meisten Kreditinstitute relativ unkompliziert an.
In dringenden Fällen oder Notsituationen können Sie sich jederzeit an das Deutsche Konsulat auf Gran Canaria wenden, dort wird Ihnen schnell und unkompliziert weitergeholfen.
Anschrift: Consulado de la República Federal de Alemania, Calle Albareda, 3 -2°, 35007 Las Palmas de Gran Canaria
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag immer von 09.00 bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonisch ist das Deutsche Konsulat auf Gran Canarian unter +34 928 49 18 80 oder +34 928 49 18 70 zu erreichen (täglich zwischen 08:00 und 16:00 Uhr, freitags nur bis 13:30 Uhr)
WEBSITE Deutsches Konsulat Gran Canaria
Impfung für Erwachsene und Kinder sollten die Standardimpfungen gemäß dem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts gemacht haben. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Alle aufgeführten Informationen sind ohne Gewähr auf Aktualität oder Vollständigkeit!